Sie sind nicht Goethe oder Schiller, aber für unsere Identität doch sehr bedeutend, deshalb feiern wir in diesem Jahr 150 Jahre Personenstandsregister. Erstmals am 1. Oktober 1874 eingeführt, begleiten sie uns unser gesamtes Leben lang von der Wiege bis zur Bahre. Wie wichtig sie sind, stellt man fest, wenn man sie braucht ,denn ohne Geburtsurkunde gibt es einen praktisch gar nicht.
Wie alles anfing
Bevor die Standesämter gegründet wurden, führten die Kirchen Buch über Ereignisse wie Geburt, Taufe, Heirat und Tod. Natürlich hatte jede Glaubensrichtung ihre eigenen Vorstellungen von der Ehe. Festgelegt war, wer heiraten durfte, wie geheiratet wurde und welche Rechte und Pflichten sich daraus ergaben. Trotz dieser Vorgaben blieben es mehr oder weniger formlose Bekenntnisse. Diese standen der rechtsstaatlichen Verwaltung gegenüber, die für die Ehe eine rechtliche Grundlage forderte.
Wer etwas tiefer eintauchen will, der kann in einen Kommentar zum Personenstandsgesetz aus dem März 1874 schauen. Herausgeber Paul Hinschius, seines Zeichens Professor für Recht an der Universität Berlin, gibt in der Vorrede an, den besten aller Kommentare herausgegeben zu haben ; ) Die Einleitung gibt einen guten Blick in die Zeit und den Kontext, in dem das Gesetz damals entstanden ist.
Wie es sich gewandelt hat
150 Jahre Personenstandsregister sind schön und gut, aber werden die Register immer noch handschriftlich geführt und unterzeichnet? Nein, die Entwicklung der Schreibmaschine ging auch an den Personenstandsregistern nicht vorbei und seit 2008 werden sie digital geführt. Das bedeutet, dass frühestens im Jahr 2039 die ersten digitalen Register ins Archiv überführt werden.
Warum erst im Jahr 2039? Das hängt mit den Schutzfristen zusammen. Die Personenstandsbücher enthalten personenbezogene Daten und zwar nicht zu knapp. Neben den Angaben über die einzelne Person sind auch die Eltern vermerkt. Zudem gibt es, je nach Gründlichkeit der Standesbeamtin, Verweise auf weitere Einträge. So stehen im Eintrag der Heirat oft das Sterbedatum der Eheleute oder Hinweise auf Kinder. Deshalb gibt es Schutzfristen, die sich aus dem Datenschutz im Archiv ergeben. Und das ist wiederum ein Grund, warum Nutzerinnen und Nutzer nicht eigenständig in den Beständen in Archiven recherchieren dürfen. Aber keine Sorge, wir sind für Sie da!
Text und Bild: Carolin Ehrenfeld