Entwicklung der Gemeinschaft

Als am 11. August 1992 in Schleswig-Holstein das „Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivgutes in Schleswig-Holstein“ (Landesarchivgesetz) in Kraft trat, wurden auch die Städte, Gemeinden und Ämter des Landes darauf vorbereitet, Archive einzurichten. Nach einer nochmaligen Verschiebung traten am 1. Januar 2000 die §§ 15 und 16 des Landesarchivgesetzes in Kraft.

In §15 wurde vom Gesetzgeber festgelegt, dass die Kreise, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände die Archivierung und Nutzbarmachung der entstandenen Unterlagen in eigener Regie errichten und unterhalten, Gemeinschaftsarchive schaffen oder dem Landesarchiv anbieten.

Dieses war auch der Anstoß zur Gründung der Archivgemeinschaft Gettorf.
Am 15. März 2001 schlossen sich die Gemeinden Altenholz und Gettorf, das Amt Dänischer Wohld mit den Gemeinden Felm, Lindau, Neudorf-Bornstein, Neuwittenbek, Osdorf, Schinkel und Tüttendorf, das Amt Dänischenhagen mit den Gemeinden Dänischenhagen, Noer, Schwedeneck und Strande und das Amt Wittensee mit den Gemeinden Borgstedt, Bünsdorf, Groß Wittensee, Haby, Holtsee, Holzbunge, Klein Wittensee, Neuduvenstedt und Sehestedt zur Archivgemeinschaft Gettorf zusammen. Zum 1. Januar 2003 wurde eine Erweiterung um die Stadt Büdelsdorf, die Gemeinde Schacht-Audorf, das Amt Fockbek (mit den Gemeinden Alt Duvenstedt, Fockbek, Nübbel und Rickert) und das Amt Osterrönfeld (mit den Gemeinden Bovenau, Haßmoor, Ostenfeld (Rendsburg), Osterrönfeld, Rade bei Rendsburg und Schülldorf) beschlossen.
Außerdem tritt am 1. Januar 2004 das Amt Schlei mit den Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld, Kosel und Rieseby der Archivgemeinschaft bei.


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